Modernisierungsplanung
Viele der Gebäude die vor der Wärmeschutzverordnung 1984 erstellt worden, sind gegenüber dem Heute geforderten Niedrigenergiehausstandart richtige Energieschleudern. Bei diesen Gebäuden ist ein hohes Einsparpotenzial von über 50% möglich.
Ein sinnvoller Zeitpunkt ist, wenn Arbeiten an Dach, Fenster oder Fassade notwendig sind, ein Anbau geplant ist oder Ausbaureserven von Keller oder Dachboden nutzbar gemacht werden sollen. Vielleicht steht eine Erneuerung der Heizanlage bevor oder Ihre Energierechnung ist einfach zu hoch.
Dann sollten Sie vor Beginn der Sanierung einen Energieberater hinzuziehen, der Ihnen objektiv die Schwachstellen des Gebäudes aufzeigt und an Hand von Simulationsrechnungen den Energiebedarf nach der Modernisierung veranschaulicht. Ihre persönlichen Vorstellungen wie z.B. Wärmepumpe oder Thermische Solaranlage werden mit eingebunden und ein Sanierungskonzept gemeinsam erarbeitet. Wichtig: Die Beantragung und Bewilligung von Fördergeldern muss vor Beginn der energetischen Sanierungsmaßnahmen erfolgen da Ihnen sonst der Anspruch auf diese verloren geht.
Erster Schritt: Terminabsprache
Bei einem persönlichen Gespräch oder Kontakt per E-Mail erfolgt eine Terminbestätigung, diese bekommen Sie nochmals schriftlich zugesandt mit einem Infoblatt über zur Beratung benötigte Unterlagen und einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Zweiter Schritt: Vor-Ort-Termin
Nach einem Vorgespräch werden die Gebäudedaten erfasst. Das reicht von allgemeinen Daten wie Gebäudebauart, Baujahr und Nutzerverhalten über Details von Heizungs- und Warmwasserversorgung bis hin zu Aufbauschichten von Außenwänden, Dach, Fenster und Türen. Des weiteren wird auf Baumängel und Schäden am Gebäude geachtet. Alles wird schriftlich und fotografisch dokumentiert.

Dritter Schritt: Beratungsbericht
Die erfassten Daten werden in ein von der Deutschen Energie-Agentur GmBH (dena) lizenziertes EDV-Programm eingegeben und ein oder mehrere vorher besprochene Sanierungskonzepte entwickelt. Es folgt die Erstellung eines Beratungsberichtes in dem das Gebäude einzeln aufgeschlüsselt und mit den Modernisierungsmaßnahmen erläutert wird. Anhand von Diagrammen wird der Vorher-Nacher Effekt veranschaulicht und Sie erfahren welche Fördermöglichkeiten von Bund, Land und Kommunal zur Verfügung stehen.
Vierter Schritt: Zweiter Vor-Ort-Termin
Die Übergabe des Berichtes erfolgt persönlich, um Unklarheiten vorzubeugen werden Ihnen die Sanierungsempfehlungen, Ergebnisse und Fördermöglichkeiten erläutert.
Weitere Termine:
Je nach Vereinbarung sind weitere Termine erforderlich, wenn ein Auftrag zur Einholung und Auswertung von Preisangeboten besteht und/oder Fördergelder beantragt werden müssen.